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Allgemeine Fragen

  • Störungen bzw. Beeinträchtigungen dieser Art können organisch, funktionell oder psychisch verursacht bzw. bedingt sein.

  • Ziel einer logopädischen Behandlung bzw. Therapie ist (durch gezielte & individuelle bzw. dem Patienten bzw. Klienten angepasste Übungen) die Verbesserung bzw. Wiederherstellung / Normalisierung der Kommunikations- bzw. Schluckfähigkeit und/oder das Erlernen einer belastbaren Stimme (zu erreichen).

  • Patienten bzw. Klienten sind Menschen jeden Alters bzw. aller Altersgruppen, also Kinder, Jugendliche & Erwachsene mit einer Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit bzw. des Schluckens.

  • Eine Verordnung bzw. ein Rezept für eine logopädische Behandlung bzw. Therapie (Heilmittelverordnung) wird (je nach Störungsbild & Alter) von Kinderärzten, Kinder- & Jugendpsychiatern, HNO-Ärzten, Phoniatern & Pädaudiologen, Nervenärzten bzw. Neurologen & Psychiatern, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Internisten, Allgemeinmedizinern bzw. Hausärzten ausgestellt.

  • Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung & wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt (d.h. die Kosten für eine logopädische Behandlung bzw. Therapie werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung bzw. ein ärztliches Rezept für Logopädie vorliegt). Bei privat versicherten Patienten bzw. Klienten übernimmt die entsprechende Krankenkasse die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Erwachsene Patienten bzw. Klienten (ab 18 Jahre) beteiligen sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten, d.h. sie müssen eine Zuzahlung (Eigenanteil) zur logopädischen Therapie leisten (ca. 10 % des Rezeptwertes), es sei denn sie sind davon befreit (d.h. es liegt eine Befreiung durch die jeweilige Krankenkasse vor).

  • Alle Kassen, Privat & Selbstzahler.

  • Die Behandlung bzw. Therapie findet in der Regel in den Behandlungsräumen der logopädischen Praxis statt. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann eine Behandlung auch im häuslichen Bereich des Patienten bzw. Klienten erfolgen, der Arzt verordnet hierzu einen Hausbesuch.

  • Wir machen bzw. führen Hausbesuche durch (sofern vom Arzt verordnet).

  • Logopädie / logopädische Therapie findet in der Regel 1-2 Mal pro Woche statt, kann aber auch häufiger durchgeführt werden (je nach Verordnung des Arztes & nach Verfügbarkeit & Motivation des Patienten).

  • Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten (je nach Verordnung des Arztes).

  • Die Dauer einer logopädischen Therapie variiert je nach Störungsbild, Allgemeinzustand, Alter, Persönlichkeit & Mitarbeit bzw. Motivation des Patienten bzw. Klienten, sowie nach Verordnung des Arztes & kann von wenigen / einigen Therapieeinheiten bzw. Wochen bis zu mehreren Monaten (an-)dauern.

  • Logopäden arbeiten in der Regel eng mit Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten / Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Lerntherapeuten, Erziehern, Lehrern & Pflegekräften bzw. mit verschiedenen Einrichtungen / Institutionen (z.B. Kitas / Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern etc.) zusammen.

  • Logopäden unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne!